Impressum

Name und Anschrift: GTEV Rosenheim 1- Stamm e.V., Vorstand Michaela Fuchs, Am Gries 16, 83026 Rosenheim

Telefon: 0 80 31 - 42 71 9

E-Mail: info@stammverein.de

Registergericht: Rosenheim

Registernummer: VR 40164

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 156/108/60602

Bankverbindung: Sparkasse Rosenheim- Bad Aibling, BIC BYLADEM1ROS, IBAN DE22 7115 0000 0000 5097 37


Inhaltlich verantwortlich: Michaela Fuchs für GTEV Rosenheim 1- Stamm e.V.


Alle zu www.stammverein.de gehörenden Seiten sowie die darin enthaltenen Texte und Grafiken/Bilder unterliegen dem Urhebergesetz und sind Eigentum des GTEV Rosenheim 1- Stamm e. V. Das Vervielfältigen und Reproduzieren jedweder Inhalte ist somit untersagt!


Hinweis- gem. § 22 KunstUrhG dürfen "Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Wir sind sehr um die Aktualität unserer Homepage bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen innerhalb unseres Vereines bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Vereinsmitglieder oder auch Außenstehende auf unseren eingestellten Bildern wiederfinden. Um den Verein und auch die Mitwirkenden an der Aktualität unserer Homepage vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist die Einwilligung der abgebildeten Personen auf unserer Homepage erforderlich! Nachdem es für den GTEV Rosenheim 1- Stamm e.V. ein erheblicher Aufwand wäre, jedes Vereinsmitglied und jede auf den Fotos abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis unserer Vereinsmitglieder und den anderer abgebildeten Personen aus, auch auf unserer Hompage abgebildet zu werden!


Sollte ein Vereinsmitglied oder ein andere Person generell oder im Nachhinein nicht mit der Darstellung seines Bildes einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung an info@stammverein.de . Es werden dann die betreffenden Bilder der Person unverzüglich von unserer Homepage entfernt! Einer Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildern bedarf es nach § 23/I Nr. 3 KunstUrhG nicht wenn es sich um „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“, handelt! Unter den Begriff „ähnliche Vorgänge“ fallen auch Vereinsveranstaltungen und öffentliche Festlichkeiten!


Fotografen die Bilder von Vereinsveranstaltungen die auf der Homepage www.stammverein.de veröffentlicht werden selbst gefertigt haben sprechen das Verwertungsrecht dem GTEV Rosenheim 1- Stamm e.V. zu.


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