1. Die Festzeichen für teilnehmende Vereine sind geschlossen im Festbüro abzuholen und zu bezahlen. Das Festbüro ist am Samstag den 18.Juli von 13:00 – 16:00 Uhr und am Festsonntag ab 08:00 Uhr geöffnet. 

2. Die Mindestabnahme der Festzeichen je Verein ist der Anmeldung zu entnehmen.

3. Das Festbüro befindet sich im 1. Obergeschoss des Glückshafengebäudes auf der Loretowiese.

4. Im Festzelt bzw. der Festhalle sind entsprechend der Anmeldung Plätze reserviert.

5. Das Fest findet bei jeder Witterung statt.

6. Den Anweisungen der Polizei, Feuerwehr und Zugführer ist unbedingt Folge zu leisten.

7. Taferlbuam stellen die Vereine selbst. Jeder zuganführende Verein hat einen Zugtaferlbuam zu stellen.

8. Die Marschordnung erfolgt ausschließlich in Viererreihen.

9. Die Teilnahme der Vereinsmitglieder am Festgottesdienst wird erwartet. Die Fahnen bleiben beim Festgottesdienst bei den Vereinen. Um Ruhe und Ordnung während des Festgottesdienstes wird gebeten.

10. Kein Schnapsausschank während des Gottesdienstes und im Festzelt.

11. Das Mitführen von ansprechend geschmückten „Leiterwagerl“ mit Kleinkindern liegt im Ermessen der Teilnehmer; die Ablage von Getränken oder Bekleidungsstücken ist zu unterlassen.

12. Mittagessen werden sowohl im Festzelt als auch in der Festhalle ausgetragen. Die Abgabe erfolgt nur gegen Essen- bzw. Getränkemarken (kein Direktverkauf an der Küche). Der Nachkauf von Festzeichen, Essen- und Getränkemarken ist im Festbüro bzw. den Verkaufsstellen im Zelt möglich. Nicht benötigte Essenmarken werden im Festbüro ab 14:30 Uhr erstattet; es werden max. 10% der Essensmarken (pro Verein) zurückgenommen.

13. Das Mittagessen (Schweinsbraten bzw. ½ Hendl) kostet einschl. Bedienung 8,-  eine Maß Bier kostet einschl. Bedienung 7,80

14. Der ausrichtende Verein übernimmt für Unfälle und Sachbeschädigungen jeglicher Art, auch gegenüber Privatpersonen, keine Haftung.

15. Das Jugendschutzgesetz wird strikt eingehalten, in der Bar wird das Alter kontrolliert.

16. Mit der Anmeldung werden die Festbestimmungen anerkannt.